Petition

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Petitionen



1.   Ich danke den Ministerinnen und Ministern Ulrike Scharf, Anna Stolz, Joachim Herrmann, Hubert Aiwanger, Vizepräsident Markus Rinderspacher, Staatssekretär Sandro Kirchner, der Bayerischen Staatskanzlei und den zahlreichen Abgeordneten des Bayerischen Landtags für ihre jeweiligen Antwortschreiben und die Weiterleitung meines Schreibens vom 08.11.2023 an das Büro von Herrn Staatsminister Georg Eisenreich mit der Bitte um Beantwortung.


2.   Ich bitte darum, dass nur jene Petitionen als solche aufgefasst werden, welche vom Ausschuss für Eingaben und Beschwerden bearbeitet werden können und die anderen an die entsprechenden Ausschüsse weiterzuleiten.


3.   Für mich stellt sich die Frage, ob Teile der Exekutive und der Judikative in gemeinsamer Absprache die Vorgaben sowohl des nationalen als auch des europäischen Gesetzgebers systematisch umgehen. Ich bitte daher darum, dass die in meinem Schreiben vom 08.11.2023 geschilderten Vorfälle untersucht werden.


4.   Für mich besteht die Sorge, dass diese Untersuchung von Personen beeinflusst wird, die in den Fall verwickelt und deshalb wahrscheinlich befangen sind. Diese Sorge wird noch dadurch vergrößert, dass der zum Oberstaatsanwalt beförderte Herr Dr. Wiesner, nun offenbar selbst Teil der Generalstaatsanwaltschaft München ist.


5.   Wie meinem Schreiben vom 08.11.2023 entnommen werden kann, wurden unsere Sekretärin, meine Frau und ich strafrechtlich verfolgt. Viele Personen waren an dieser Verfolgung beteiligt. Trotz schwerwiegender Vorwürfe, zehnmonatiger Untersuchungshaft und 89 Verhandlungstagen in drei Jahren, über 2000 beschlagnahmten Leitzordnern, ca. 25.000 überwachten Telefonaten, dem Einsatz eines verdeckten Ermittlers, 75 gerichtlichen Vernehmungen, der Unterdrückung abweichender Rechtsauffassungen und der Verwendung manipulierter Gutachten, die die „Einheitlichkeit der Entscheidung“ sicherstellen sollten, um „das bisherige Ermittlungsergebnis“ nicht zu gefährden, ist es Oberstaatsanwalt Dr. Wiesner nicht gelungen, eine Strafbarkeit unseres Verhaltens nachzuweisen.


Wir sind unschuldig.


6.   Mitarbeiter und geschäftsführende Inhaber der mithilfe des Leitgutachtens verfolgten Handwerksbetriebe wurden strafrechtlich verfolgt und zum Teil auch verurteilt. Unter der Drohung fortgesetzter strafrechtlicher Verfolgung sahen sie sich zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Strafzahlungen gezwungen, ohne dass eine Beitragspflicht und somit der objektive Tatbestand rechtmäßig festgestellt worden war.


Ich bitte darum, die Prüfung der Aufhebung dieser Urteile anzuregen, die Prüfung der Rückerstattung dieser abgenötigten Zahlungen anzuregen und die Prüfung der Ersetzung des darüber hinausgehenden entstandenen Schadens der Betroffenen der Handwerksfirmen anzuregen.


Die Betroffenen selbst sind durch das Ausmaß des Ihnen zugefügten Unrechts traumatisiert und haben kein Vertrauen mehr in den Rechtsstaat.


Daher bitte ich für Diese.


Die Namen der verfolgten Firmen können vermutlich vollständig dem 6. Zwischenbericht der Frau Gessler (ehem. Mostek) aus der Hauptakte entnommen werden. Es sind wohl 212 Firmen. (Blatt 2681ff der Hauptakte)


7.   Wir sind nun mittellos, haben Schufa-Einträge, sind nicht kreditwürdig, bekommen keine Kreditkarte und bekommen Verträge nicht, die eine Bonitätsprüfung voraussetzen. Ich selbst bin hoch verschuldet, ins Schuldnerverzeichnis eingetragen und muss von einem Pfändungsschutzkonto leben.


8.   Wir möchten uns eventuellen Strafverfahren gegen unsere Verfolger als Vertreter der Nebenklage anschließen und dazu die Rechtsanwälte unseres Vertrauens beauftragen. In diesem Fall werde ich zusätzlichen Verdienstausfall haben, es werden Reise- und Übernachtungskosten anfallen und wir werden eventuell auch eine Haushaltshilfe benötigen.


Ich bitte daher um finanzielle Unterstützung, damit wir das Recht wahrnehmen können, uns als Nebenkläger an Strafverfahren gegen unsere Verfolger zu beteiligen. Andernfalls könnte das Vorgehen Dieser zumindest den Erfolg haben, dass die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens nicht nachgewiesen werden kann, weil unser Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung unvollständig bleibt. Diese Befürchtung ist umso berechtigter, da offenbar weite Teile der Justiz das rechtswidrige Vorgehen gegen uns offenbar gebilligt, zum Teil sogar unterstütz haben und eine Aufarbeitung wohl erst durch meine Anregung vom 08.11.2023 erfolgen wird. Der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung der durch staatliche Stellen begangenen Taten ist bisher offenbar keiner der hiermit befassten Staatsanwälte nachgekommen.


Über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entscheidet in der Regel ein Amtsrichter. Ich sehe aber keinen Grund, warum nicht auch der Petitionsausschuss darüber entscheiden könnte. Es handelt sich offenbar nicht um eine hoheitliche Aufgabe.


9.   Wir möchten unseren Schaden ersetzt bekommen. Dazu brauchen wir rechtlichen Beistand. Wir haben nicht die finanziellen Mittel, um Diesen zu bezahlen, und auch nicht die Mittel, um einen entsprechenden Prozess zu führen. Das Verhalten unserer Verfolger hat dazu geführt, dass wir unser Recht, den entstandenen Schaden gerichtlich einzufordern, nicht wahrnehmen können.


Zur Regulierung unseres Schadens bitte ich um Ihre Hilfe in gleicher Weise wie bei der Wahrnehmung des Rechts, als Vertreter der Nebenklage beizutreten.


10.Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich in dieser Angelegenheit befangen bin. Ich kann nur berichten, was ich erlebt habe. Unbeabsichtigte Wertungen bitte ich zu entschuldigen. Ein Urteil steht mir nicht zu.


Mit freundlichen Grüßen,

Carl Kliefert