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Der Antragsteller ist mit dem (Aus-)Gang des gegen ihn geführten Wirtschaftsstrafverfahren offensichtlich nicht zufrieden und hat es sich nunmehr zur Aufgabe gemacht, das Unrecht, das ihm durch den Staatsanwalt, die Richter des Landgerichts Augsburg sowie eine Vielzahl an Mitarbeitern des Zolls und der Deutschen Rentenversicherung angetan worden sein soll, bei verschiedenen Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet zur Anzeige zu bringen. Auch im Rahmen einer Landtagseingabe wurde sich mit dem Vorbringen des Antragstellers bereits befasst. Der Antragsteller will schlicht nicht einsehen, dass vorliegend keine Verschwörung von Staatsanwaltschaft, Richtern, Zeugen und Sachverständigen gegen seine Person stattgefunden hat, sondern dass auch in einem rechtsstaatlich geführten Strafverfahren regelmäßig Entscheidungen getroffen werden, die dem Beschuldigten missfallen mögen. Auf die weiterhin zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen. Eine Aufnahme von Ermittlungen aufgrund des Beschwerdevorbringens wurde nicht veranlasst.
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