Petra Guttenberger


Siehe auch: Hauptseite, Anschreiben, Petition zur Abschaffung des Weisungsrechts der Justizministerien gegenüber Staatsanwälten

Vereitelung der Aufklärung

Mit Schreiben vom 08.11.2023 informierte ich sämtliche Mitglieder des Bayerischen Landtags über das gegen mich geführte Strafverfahren sowie die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden, der Deutschen Rentenversicherung, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in diesem Zusammenhang. Das Schreiben stieß bei zahlreichen Abgeordneten des Bayerischen Landtags auf Interesse; ich erhielt mehrere betroffene Rückmeldungen, darunter auch von Mitgliedern der Landesregierung:

Frau Petra Guttenberger ist Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration sowie Abgeordnete im Bayerischen Landtag. Aus diesem Grund erhielt auch sie mein Schreiben vom 08.11.2023, das an sämtliche Mitglieder des Bayerischen Landtags gerichtet war. Frau Guttenberger reichte dieses Schreiben als Petition im Landtag ein. Offenbar hielt sie meinen Verdacht, Opfer staatlich organisierter Kriminalität geworden zu sein, für hinreichend begründet.

In einem ergänzenden Schreiben brachte ich meine Besorgnis zum Ausdruck, dass die Handlungsweise der Behörden lediglich Symptom eines strukturellen Problems sein könnte, nämlich der systematischen Verfolgung Unschuldiger.

Mein Schreiben vom 08.11.2023 sowie die Petition wurden dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration, unter Vorsitz von Frau Petra Guttenberger, zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration forderte die Bayerische Staatsregierung zu einer Stellungnahme auf, welche durch das Staatsministerium der Justiz erfolgte. Die Stellungnahme wurde mir zunächst jedoch nicht zugänglich gemacht.

Im März 2024 wurde mir mitgeteilt, dass die Behandlung meiner Petition in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen werde, ohne dass mir hierfür ein Grund genannt wurde.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses am 14.03.2024 wurde beschlossen, meine Petition nicht weiter zu behandeln und als erledigt zu betrachten. Als Begründung wurde angeführt, die Stellungnahme der Staatsregierung habe meine Vorwürfe restlos ausgeräumt.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Frau Guttenberger selbst mein Schreiben als Petition eingereicht hatte, war ich in der Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 14.03.2024 besonders überrascht von der Entscheidung, die von Frau Guttenberger selbst eingereichte Petition inhaltlich nicht weiter zu behandeln und als erledigt zu betrachten.

Während der Sitzung wurde mir zugesichert, dass mir die Stellungnahme der Staatsregierung ausgehändigt werde. Diese erhielt ich jedoch erst einen Monat später, sodass mir eine inhaltliche Stellungnahme im Rahmen der Sitzung nicht möglich war.

Am Ende der Sitzung wurde mir mitgeteilt, dass die Nichtöffentlichkeit der Sitzung mit dem Schutz der Daten meiner Sekretärin begründet wurde, obwohl deren Name weder in der Stellungnahme noch in der Sitzung erwähnt wurde.

Aus der mir schließlich übermittelten Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung geht hervor, dass diese auf den Ausführungen der an den beanstandeten Handlungen ebenfalls beteiligten Generalstaatsanwaltschaft München sowie der ebenfalls beteiligten Staatsanwaltschaft Augsburg basiert.

Die Entscheidung des Ausschuss erscheint umso weniger nachvollziehbar, als die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme implizit einräumt, dass geltendes Recht missachtet wurde.

Datei:Stellungnahme zur Stellungnahme der Regierung.pdf

Die Stellungnahme der Regierung entkräftet meine Vorwürfe nicht. Frau Guttenberger ist als Juristin aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage zu erkennen, dass die Stellungnahme der Regierung meine Vorwürfe nicht ausräumt. Die von ihr vertretene Ablehnung meiner Petition erfolgte somit nicht aus dem angegebenen Grund, dass die Stellungnahme der Regierung die von mir erhobenen Vorwürfe entkräfte.

Zufällig hatte ich bereits vor der Sitzung des Ausschusses am 14.03.2024 Kenntnis davon erlangt, dass die Generalstaatsanwaltschaft München mit der Untersuchung der von mir beanstandeten Vorgänge beauftragt worden war. Die Generalstaatsanwaltschaft München war jedoch an den von mir beanstandeten behördlichen Handlungen selbst beteiligt. In der Sitzung vom 14.03.2024 stellte ich daher Frau Petra Guttenberger die Frage, aus welchem Grund die Generalstaatsanwaltschaft München mit der Untersuchung der von mir beanstandeten Vorgänge betraut wurde, obwohl sie selbst an diesen Vorgängen beteiligt war. Frau Petra Guttenberger antwortete, da dies so üblich sei, sofern kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliege.

Dass durch dieses Vorgehen die Aufklärung möglicher strafbarer Handlungen verhindert wird, wurde mir zudem vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz bestätigt:

Datei:STMJ Ministerialrat Müller 2024-08-14.pdf

Herr Ministerialrat Müller vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz lässt in seiner Stellungnahme jedoch zwei wesentliche Umstände unberücksichtigt: Zum einen, dass die Generalstaatsanwaltschaft München – vertreten durch Herrn Oberstaatsanwalt Müller – an den von mir beanstandeten Vorgängen selbst beteiligt war. Zum anderen, dass die „Aufklärung“ der von mir beanstandeten Vorgänge zunächst durch das Staatsministerium der Justiz an die Generalstaatsanwaltschaft München übertragen wurde. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz handelt dabei im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung. Es war somit die Bayerische Staatsregierung – und nicht die Justiz im engeren Sinne –, die entschieden hat, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliege und die Aufklärung der Vorgänge an die unmittelbar Beteiligten übertragen wurde.

Da dieses Vorgehen in Fällen, in denen kein Anfangsverdacht angenommen wird, als üblich gilt, ist der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass bereits die vorgesetzte Behörde – in diesem Fall das Bayerische Staatsministerium der Justiz, handelnd im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung – geprüft und entschieden hat, dass kein Anfangsverdacht besteht und folglich keine Strafverfolgung einzuleiten ist. Eine erneute Prüfung durch die nachgeordneten Behörden wäre mit zusätzlichem Aufwand verbunden, der durch die vorgesetzte Behörde bereits erbracht wurde. Eine von der vorgesetzten Behörde abweichende Bewertung stünde deren Entscheidung entgegen, wobei dieser zudem letztentscheidende Bedeutung zukommt. Daher erscheint eine weitere Prüfung als zwecklos und als Verschwendung von Ressourcen.

Hinzu kommt, dass die mit der Prüfung beauftragte Behörde über Vorgänge zu entscheiden hätte, die in ihren eigenen Verantwortungsbereich fallen. Es wäre nicht zu erwarten, dass die Behörde ihr eigenes Verhalten als Fehlverhalten einstuft, zumal die vorgesetzte Behörde bereits geprüft und entschieden hat, dass ein solches nicht vorliegt. Eine abweichende Einschätzung der beanstandeten Handlungsweise durch diejenige Staatsanwaltschaft, die selbst an den beanstandeten Handlungen beteiligt war, ist daher ausgeschlossen.

Die Übertragung der Aufklärung möglicher strafbarer Handlungen an diejenige Staatsanwaltschaft, die selbst an diesen Handlungen beteiligt war, führt folglich dazu, dass eine tatsächliche Aufklärung unterbleibt.

Der Bayerischen Staatsregierung ist bekannt, dass die Übertragung der „Aufklärung“ an die beschuldigten Behörden lediglich eine formale Prozedur darstellt. Sie könnte ebenso unmittelbar entscheiden, dass keine Aufklärung erfolgt, wählt jedoch die Delegation der Entscheidung an die Staatsanwaltschaft. Dies dient wohl der Verschleierung des Eingriffs der Staatsregierung in die Justiz.

Aus den Aussagen der Abgeordneten Petra Guttenberger und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ergibt sich, dass es offenbar gängige Praxis ist, auf diese Weise die Aufklärung möglicher Straftaten zu verhindern.

Siehe auch: Martin Stock